1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung, die schriftlich, telefonisch, per Anmeldeformular, per Fax oder e-mail erfolgen kann, bietet der Kunde von Climbing Siurana den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Bei der Anmeldung für mehrere Teilnehmer haftet der Anmeldende neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Climbing Siurana zustande. Der Kunde erhält mit – oder unverzüglich nach – Vertragsabschluß eine Bestätigung, die an keine Form gebunden ist. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Bezahlung
Der Kursbetrag ist spätestens bei Durchführungsbeginn fällig.
3. Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde ist vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zum Rücktritt berechtigt. Den Rücktritt muss der Teilnehmer aus Gründen der Beweissicherung schriftlich oder per Email vornehmen. Maßgeblich für die Rücktrittserklärung ist der Zugang dieser bei Climbing Siurana. Bei einem Rücktritt kann Climbing Siurana anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen.
bis 30 Tage vor Kursbeginn: 25 %
bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50 %
bis 5 Tage vor Kursbeginn: 70 %
später und bei Nichtantritt: 100 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die ersparten Aufwendungen des Veranstalters höher sind bzw. er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft keine Einbuße hat. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
4. Kündigung
Veranstalter und Teilnehmer sind zur Kündigung des Vertrages im Falle höherer, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, Gewalt berechtigt. Der Veranstalter ist zur Preiserstattung nur insoweit verpflichtet, als er Leistungen noch nicht erbracht hat und zur Erbringung dieser noch nicht erbrachten Leistungen nicht in der Lage ist.
5. Pflichten des Kunden
Dem Kunden obliegt es, besondere Ausrüstungsgegenstände auf Anraten des Veranstalters mitzubringen. Solche Ausrüstungsgegenstände sind insbesondere wetterfeste und belastungstaugliche Kleidung, festes Schuhwerk und Rucksack. Der Kunde ist zur Befolgung der Anweisungen des Veranstalters bzw. der mit der Führung betrauten Person verpflichtet. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden des Teilnehmers selbst oder Dritter, die infolge der Nichtbeachtung der vom Veranstalter bzw. der mit der Führung betrauten Person gegebenen Anweisungen entstanden sind. Die Nichtbeachtung einer Anweisung kann den Ausschluss des Teilnehmers von der weiteren Veranstaltung zur Folge haben. Eine Erstattung des Kurspreises ist ausgeschlossen.
6. Pflichten des Veranstalters / Leistungsumfang
Der Veranstaltungsumfang bestimmt sich nach Absprache zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der Veranstalter informiert den Kunden über besondere Anforderungen der Veranstaltung vorab. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, Teilnehmer von einzelnen Angeboten oder der Teilnahme insgesamt auszuschließen, wenn der Teilnehmer die notwendigen körperlichen oder sonstigen Voraussetzungen nicht erfüllt. Eine Erstattung der Teilnehmergebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, die Erbringung ärztlicher Tauglichkeitsbescheinigungen oder sonst notwendiger Erklärungen (Haftungsbeschränkungen, Einwilligungserklärungen etc.) zu verlangen. Nicht volljährige Personen benötigen die Genehmigung der Eltern oder sonstigen Vertretungsberechtigten. Wird der Aufforderung zur Beibringung solcher Erklärungen und Unterlagen keine Folge geleistet, kann der Veranstalter die Leistungserbringung bis zur Beibringung der geforderten Unterlagen verweigern. Erfolgt die Beibringung nicht binnen einer Frist von 14 Tagen, so ist der Veranstalter zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Eine Preiserstattung findet nur gegen Nachweis anderweitiger Verdienstmöglichkeiten des Veranstalters statt. Die Nachweisführung obliegt dem Kunden.
Der Veranstalter ist berechtigt, andere gleichwertige Leistungen zu erbringen, wenn die ursprünglich in Aussicht genommene Leistungserbringung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, unmöglich wird. Der Nachweis des Gegenteils obliegt dem Teilnehmer. Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung aufgrund des Wetters (z.B. Regen, nasser Fels) wird ein Gutschein ausgestellt, der zur Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung von Climbing Siurana innerhalb der nächsten 2 Jahre berechtigt..
Sollte zur Durchführung eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich sein, so ist der Veranstalter nur zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn diese Teilnehmerzahl erreicht wird und der Veranstalter auf die notwendige Mindestteilnehmerzahl vor Vertragsschluss hingewiesen hat.
7. Versicherung, Haftung
Reiserücktritts-, Kranken-, Haftpflicht- sowie Unfallversicherung sind Sache des Teilnehmers.
Wir haften im Rahmen unserer abgeschlossenen Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handhabung unsererseits oder seitens der mit der Führung betrauten Person zurückzuführen sind. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Die Veranstaltungen erfolgen zwar unter Leitung der mit der Führung betrauten Person, werden aber in jedem Fall in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko durchgeführt. Ebenso wird die Haftung für eventuelle Schäden aus Unfällen ausgeschlossen, die im Zusammenhang mit dem Transport durch Fahrzeuge des Veranstalters eintreten können.
8. Ausrüstungsgegenstände / Leihausrüstung
Der Kursteilnehmer ist zur sorgfältigen Behandlung der zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände verpflichtet. Für etwaige Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen oder für den Verlust der Ausrüstung, haftet der jeweilige Kursteilnehmer selbst. Für entliehene Ausrüstungsgegenstände ist eine Kaution in Höhe des jeweiligen Gegenstandswertes der übergebenen Ausrüstung zu zahlen.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
10. Nutzung von Fotos
Mit Vertragsabschluss erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie bei der gebuchten Aktivität fotografiert werden und Ihre Fotos zwecks Auswahl und Bearbeitung gespeichert werden. Von uns ausgewählte Fotos dürfen dann von Climbing Siurana ohne Namensnennung auf den Plattformen Instagram und Facebook sowie auf unserer Homepage und Werbeartikeln veröffentlicht werden. Meine Einwilligung gilt ab Datum der Aktivität und kann jederzeit widerrufen werden.
11. Veranstalter
Climbing Siurana – Marten Knobloch
Carrer Portal del Roser 59, 43363 Ulldemolins, Spanien
Y5472896Z
Tel.: +34633286066, Email: info@climbingsiurana.com
Der Veranstaltungsteilnehmer kann Climbing Siurana nur an deren Sitz verklagen.
Die oben stehenden Geschäftsbedingungen treten mit dem 01.01.2018 in Kraft. Änderungen sind nur mittels schriftlicher Bestätigung seitens Climbing Siurana möglich.
Dresden, 01.01.2018